Bundesrat stimmt der Einführung biometrischer Pässe zuDie Verordnung zur Änderung passrechtlicher Vorschriften, die vom Bundeskabinett bereits am 22. Juni 2005 gebilligt wurde, hat am 08. Juli 2005 auch den Bundesrat passiert. Damit hat Bundesinnenminister Otto Schily die Voraussetzungen für die Ausgabe neuer Reisepässe mit biometrischen Merkmalen ab 1. November 2005 geschaffen. Bundesinnenminister Schily: „Die Bombenanschläge in London sind in furchtbarer Weise Ausdruck der aktuellen Bedrohung durch den internationalen Terror. Ein Aspekt der Terrorbekämpfung ist die Sicherheit von Reisedokumenten. Durch den Einsatz biometrischer Verfahren wird die Fälschungssicherheit der Dokumente erhöht und der Missbrauch durch andere Personen als den eigentlichen Passinhaber verhindert. Der Chip erlaubt eine elektronische Überprüfung, ob der Nutzer des Dokuments tatsächlich der Passinhaber ist.“
Der Chip im ePass wird zunächst das Gesichtsbild und ab März 2007 auch zwei Fingerabdrücke in digitaler Form enthalten. Deutschland führt als eines der ersten EU-Mitglieder diese neue Technologie ein. Die im Januar 2005 in Kraft getretene EG-Verordnung über Normen für Sicherheitsmerkmale und biometrische Daten in Pässen und Reisedokumenten verpflichtet alle EU-Länder zur Ausgabe neuer Pässe.
Weitere ausführliche Informationen zum neuen ePass gibt es sowohl beim BMI als beim BSI unter folgenden Direkt-Links: Bundesministerium des Innern und für SportBundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
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