Errichternachweis Hessen für mechanische Sicherungsreinrichtungen
Die Kriminalpolizeilichen Beratungsstellen empfehlen unter anderem die sicherungstechnische Nachrüstung, insbesondere von Türen und Fenstern, mit mechanischen Sicherungseinrichtungen.
Voraussetzung für die Wirksamkeit dieser Einrichtungen ist neben ihrer Belastbarkeit auch die sicherungstechnisch fachgerechte Montage.
Mit diesem Nachweis werden Ratsuchenden Unternehmen benannt, die sich freiwillig einem Aufnahmeverfahren beim Hessischen Landeskriminalamt unterzogen und nachgewiesen haben, dass sie die erforderlichen formellen, personellen und fachlichen Voraussetzungen erfüllen.
Sie haben sich unter anderem verpflichtet: - eine fachgerechte Kundenberatung zu garantieren - die Einbauvorschriften der Hersteller sowie die geltenden einschlägigen Vorschriften und Normen zu beachten - eine Palette von geprüften und zertifizierten Nachrüstelementen der mechanischen Sicherungstechnik aus dem Bereich Schloss und Beschlag, insbesondere zur Nachrüstung von Türen und Fenstern, anzubieten und - deren fachgerechte Montage durch eigene Fachkräfte vorzunehmen.
Grundlage des Aufnahmeverfahrens ist der bundeseinheitliche Pflichtenkatalog, in dem diese Voraussetzungen und weitere Anforderungen geregelt sind.
Das Bundesland Hessen übernimmt keine Haftung für die Bonität der aufgeführten Unternehmen sowie für die durch diese Unternehmen ausgeführten Arbeiten.
Dieser Nachweis schließt nicht aus, dass weitere, nicht aufgeführte Unternehmen, die noch keinen Antrag zur Aufnahme gestellt haben, ebenfalls in der Lage sind, sicherungstechnisch fachgerechte Montagen vornehmen zu können.
Hinweis: Bevor Sie einen Errichter aufsuchen, sollten Sie den kostenlosen Service der Kriminalpolizeilichen Beratungsstellen in Anspruch nehmen, denn diese wissen, wie Täter arbeiten und was Sie dagegen tun können. Sie werden dort individuell und objektbezogen beraten.
Auch sollten Sie vor Auftragserteilung Kostenvoranschläge von verschiedenen Errichterfirmen einholen. Klären Sie dabei bitte vorher ab, ob Ihnen hierfür Kosten berechnet werden.
Nachfolgend steht der aktuelle Adressennachweis des Hessischen Landeskriminalamtes für Hersteller und Errichter mechanischer Sicherheitseinrichtungen zum Download zur Verfügung. |