vsw-service.com
  Home   Kontakt   Impressum
vsw-service.com
Mitglieder Login AKTUELLES ÜBER UNS INFORMATIONEN VERANSTALTUNGEN LINKS SUCHE
Infopool Unternehmenssicherheit
Text als PDF:
Datum: 14.03.2012
Rubrik: Rechtsvorschriften-Rechtsprechung
Titel: Betriebsübergang im Bewachungsgewerbe (Übernahme von Betriebsmittel)
Beschreibung:

Betriebsübergang im Bewachungsgewerbe

Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 17. Februar 2012 – 1 Sa 24/11

 

Leitsätze

Die Neuvergabe eines Auftrags zur Erbringung von umfassenden Sicherheitsdienstleistungen (Betriebsschutz- und Objektleitung, Sicherheitsleitstelle, Besucherempfang, Ausweismanagement, Parkplatzverwaltung, Schließsysteme, vorbeugender Brandschutz, Sicherheitssysteme und Streifen- und Kontrolldienst) kann einen Betriebsübergang nach § 613a BGB darstellen. Im Rahmen der vorzunehmenden Gesamtwürdigung kann hierbei ein ausschlaggebendes Kriterium sein, dass der bisherige Auftragnehmer ein speziell für die Bedürfnisse des Auftraggebers entwickeltes DV-Sicherheitssystem eingesetzt hat, dieses System unverzichtbare Voraussetzung für die effiziente Wahrnehmung des Auftrags ist und der neue Auftragsnehmer dieses DV-System weiterhin verwendet (Abgrenzung gegenüber BAG 25. September 2008 - 8 AZR 607/07).

 

Tenor (Auszug)

I. Auf die Berufung des Klägers und der Streithelferin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 14.07.2011 - 15 Ca 9800/10 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:

 

1. Es wird festgestellt, dass das zwischen der Streithelferin und dem Kläger bestandene Arbeitsverhältnis mit Wirkung vom 01.01.2011 mit der Beklagten fortbesteht.

2. Die Klage wird hinsichtlich der Berufungsanträge Ziff. 1. b) und c) des Klägers und Ziff. 2 der Streithelferin abgewiesen.

 

II. Die weitergehende Berufung wird hinsichtlich der Berufungsanträge Ziff. 1.b) und c) des Klägers und Ziff. 2 der Streithelferin zurückgewiesen.

 

Quelle sowie Adresse für Download des umfassenden Volltextes des Urteils:

http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&nr=15392

 

 

Ausgangspunkt für diese rechtliche Würdigung des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg ist die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, die das Bundesarbeitsgericht im Anschluss an das Urteil des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache Güney-Görres2 entwickelt hat. Danach ist ein Betriebsübergang im Sinne des Art. 1 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 2001/23/EG und § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB unter folgenden Voraussetzungen anzunehmen:

 

Ein Betriebs- oder Betriebsteilübergang nach § 613a Abs. 1 BGB setzt die Wahrung der Identität der betreffenden wirtschaftlichen Einheit voraus. Eine solche besteht aus einer organisatorischen Gesamtheit von Personen und/oder Sachen zur auf Dauer angelegten Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit mit eigener Zielsetzung. Bei der Prüfung, ob eine solche Einheit übergegangen ist, müssen sämtliche den betreffenden Vorgang kennzeichnenden Tatsachen berücksichtigt werden. In die Gesamtwürdigung sind die folgenden sieben Teilaspekte einzubeziehen:

 

1. Die Art des betreffenden Unternehmens oder Betriebs,

2. der etwaige Übergang der materiellen Betriebsmittel, wie Gebäude oder bewegliche Güter,

3. der Wert der immateriellen Aktiva im Zeitpunkt des Übergangs,

4. die etwaige Übernahme der Hauptbelegschaft,

5. der etwaige Übergang der Kundschaft,

6. der Grad der Ähnlichkeit zwischen den vor und nach dem Übergang verrichteten Tätigkeiten und

7. die Dauer einer eventuellen Unterbrechung dieser Tätigkeit.

 

Die Identität der Einheit kann sich auch aus anderen Merkmalen, wie ihrem Personal, ihren Führungskräften, ihrer Arbeitsorganisation, ihren Betriebsmethoden und ggf. den ihr zur Verfügung stehenden Betriebsmitteln ergeben.

 

Den für das Vorliegen eines Übergangs maßgeblichen Kriterien kommt je nach der ausgeübten Tätigkeit und je nach den Produktions- und Betriebsmethoden unterschiedliches Gewicht zu.

 

Eine weitere umfassende und sehr empfehlenswerte Erläuterung dieser aktuelle Entscheidung kann abgerufen werden unter http://www.rechtslupe.de/arbeitsrecht/betriebsuebergang-im-bewachungsgewerbe-339723

Downloads: Keine Downloads zu diesem Dokument vorhanden.
  Zurück / Zum Seitenanfang