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Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes
Das Bundeskabinett hat heute den von Bundesinnenminister de Maizière vorgelegten Gesetzentwurf zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes beschlossen. Nachfolgend sind dazu die heutigen Presseerklärungen des Bundesinnenministeriums sowie des Arbeitgeberverbands BDA dargestellt.
Stellungnahme BMI (Bundesministerium des Innern) Der Gesetzentwurf ist innerhalb der Bundesregierung in den letzten Monaten intensiv beraten worden. Die betroffenen Verbände und Sozialpartner hatten Gelegenheit, sich im Rahmen einer Anhörung zu dem Gesetzentwurf zu äußern.
Der Gesetzentwurf trägt zu größerer Rechtssicherheit im Beschäftigungsverhältnis bei. An die Stelle der zurzeit geltenden allgemeinen Grundnorm treten Regelungen für bestimmte, in der betrieblichen Praxis relevante Fragen. Da ein Gesetz nicht jeden Einzelfall im Detail regeln kann, werden einige Fragen auch weiterhin der Klärung durch die Rechtsprechung bedürfen.
Der Gesetzentwurf schafft einen ausgewogenen Ausgleich zwischen den Interessen der Beschäftigten am Schutz ihrer personenbezogenen Daten und den berechtigten Interessen der Arbeitgeber. Er verbessert insgesamt das datenschutzrechtliche Schutzniveau am Arbeitsplatz, gibt den Arbeitgebern aber gleichzeitig die notwendigen Instrumente etwa im Kampf gegen die Korruption an die Hand.
Stellungnahme BDA (Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände):
Arbeitgeberpräsident Dr. Dieter Hundt: Arbeitnehmerdatenschutz muss praxistauglich und rechtsklar sein
Anlässlich der Verabschiedung des Gesetzentwurfs zum Arbeitnehmerdatenschutz durch das Bundeskabinett erklärt Arbeitgeberpräsident Dr. Dieter Hundt:
Der Arbeitnehmerdatenschutz ist ein wichtiges Anliegen auch der Arbeitgeber – genauso wie der Schutz von Unternehmensdaten. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung bedarf jedoch erheblicher Nachbesserungen, um den Arbeitnehmerdatenschutz rechtsklar und praxistauglich zu gestalten.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung hat drei grundsätzliche Mängel: 1. Korruptions- und Kriminalitätsbekämpfung wird behindert; 2. die betriebliche Gestaltung des Arbeitnehmerdatenschutzes durch Betriebsvereinbarungen zwischen Unternehmensleitung und Betriebsrat wird abgeschafft und 3. wird mit vielen unbestimmten Rechtsbegriffen neue Rechtsunsicherheit statt praxisgerechter Klarheit geschaffen.
Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist es ein wichtiges Anliegen, Korruption und Kriminalität zu bekämpfen. Zu Recht verpflichten nationale und internationale Regelungen die Unternehmen, dagegen vorzugehen. Der Arbeitnehmerdatenschutz darf die Unternehmen dabei nicht behindern. Nach dem vorliegenden Gesetzentwurf dürfen Daten und Fakten zur Bekämpfung von Korruption aber nur erhoben werden, wenn ein konkreter Verdacht auf eine Straftat vorliegt. Es wäre dem Arbeitgeber damit künftig nicht mehr möglich, auch Auffälligkeiten und Hinweisen auf Gesetzesverstöße nachzugehen.
Wenn ein konkreter Verdacht auf eine bestimmte Straftat vorliegt, kann zur Beweisführung eine Videoaufnahme notwendig sein. Deshalb ist das rigorose Verbot einer gezielten Videoüberwachung zum Beispiel in Laden- oder Verkaufsräumen nicht akzeptabel. Arbeitnehmerdatenschutz darf nicht Täterschutz sein!
Kein Verständnis habe ich auch dafür, dass künftig die Betriebspartner – Arbeitgeber und Betriebsrat – nicht mehr durch Betriebsvereinbarung den Arbeitnehmerdatenschutz regeln können. Was in einem Betrieb zum Schutz der Arbeitnehmerdaten betriebsbezogen sinnvoll und notwendig ist, sollten die Betriebsparteien weiterhin miteinander vereinbaren können.
Obwohl unbestimmte Rechtsbegriffe in Gesetzen unverzichtbar sind, sehe ich bei dem Entwurf zum Arbeitnehmerdatenschutz die große Gefahr, dass durch die neuen Regelungen mehr Streit provoziert wird und mehr Rechtsunsicherheiten entstehen als praxisgerechte Klarheit. Bundestag und Bundesrat sollten deshalb den Gesetzentwurf auf Rechtsklarheit und Unverständlichkeit überprüfen.
Nachfolgend stehen der vom BMI veröffentliche 55-seitige Gesetzesentwurf sowie ein sieben Seiten umfassendes Hintergrundpapier zum heutigen Kabinettsbeschluss zum Download zur verfügung.
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