| Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe nach § 34 a GewO |
| Mitglieder des IHK-Prüfungsausschusses |
Die IHK-Sachkundeprüfung nach § 34a GewO muss jeder - Unternehmer wie Arbeitnehmer -, der eine der folgenden Tätigkeiten in eigener Person ausübt oder ausüben will, erfolgreich absolviert haben:
Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr (sog. Citystreifen etc.)
Schutz vor Ladendieben (sog. Einzelhandelsdetektive)
Bewachungen im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken (z.B. Türsteher)
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Inhalte der Prüfung sind die Sachgebiete, die die für alle Arten des Bewachungsgewerbes fachspezifischen Pflichten und Befugnisse enthalten:
1. Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht und Datenschutzrecht
2. Bürgerliches Gesetzbuch
3. Straf- und Strafverfahrensrecht einschließlich Umgang mit Waffen
4. Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherungsdienste (BGV C 7)
5. Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen und
6. Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen
7. Grundzüge der Sicherheitstechnik
Die VSW unterstützt die IHK bei der fachlichen und organisatorischen Umsetzung der Sachkundeprüfung nach § 34a GewO.
Prüfende Stelle ist die IHK für Rheinhessen. |
| 15.11.2012, Mainz |
Gesamte Prüfung: 180,00 €
Wiederholer mündlich: 60,00 €
Anmeldeschluss ist 3 Wochen vor dem jeweiligen Prüfungstermin.
Anmeldung:
Die Anmeldung können Sie online über die nachfolgende Online-Anmeldung vornehmen.
Bei Anmeldung per Post oder Fax verwenden Sie bitte nicht das nachfolgende PDF-Formular, sondern klicken Sie hier das spezielle Anmeldeformular Sachkundeprüfung zum Ausdruck an. |
Programmänderungen vorbehalten !
Maßgebend ist die Anmeldebestätigung durch die VSW !
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